Freie Kita - Jugendbücherei - OLG-Urteil

Veröffentlicht am 21.01.2019 in Gemeinderatsfraktion

Beitragsfreie Kita-Plätze

Zusammen mit unserem Bürgermeister Franz Masino nahmen Mitglieder unserer Fraktion am vergangenen Freitag am SPD-Kommunalkongress in Forst teil. Dort informierte der Baden-Württembergische SPD-Vorsitzende und ehemalige Kultusminister Andreas Stoch aus erster Hand über die Initiative der SPD auf Landesebene, ein Volksbegehren für beitragsfreie Kitaplätze zu starten. Kostenfreie Kita Plätze gibt es mittlerweile in immer mehr Bundesländern. Einer der Vorreiter war Rheinland-Pfalz und aktuell wird zum Beispiel auch im CDU-geführten Nordrhein-Westfalen ein zweites kostenfreies Kita-Jahr eingeführt.

 

Kinder- und Jugendbücherei

Bekannterweise stimmten alle anderen Gemeinderatsfraktionen geschlossen gegen eine Kinder- und Jugendbücherei in kommunaler Trägerschaft. Und dies, obwohl unsere Fraktion ein solides Finanzierungskonzept vorgelegt hatte. Umso lobenswerter ist nun die Initiative, eine Kinder- und Jugendbücherei über einen Trägerverein zu betreiben. Dies bedeutet ein außerordentlich hohes Maß an ehrenamtlichen Engagement. Hier müssen aber auch von der Gemeinde gute Rahmenbedingungen gewährleistet sein, damit für die ehrenamtlich Tätigen langfristige Planungssicherheit besteht. Wir werden uns für eine optimale Unterstützung des neuen Trägervereins durch die Gemeinde stark machen.

 

Zum Urteil des Oberlandesgerichts

Für unsere Fraktion war Hubert Kuderer bei der Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts anwesend. Das Urteil ist ein wichtiger Teilerfolg für unsere Gemeinde. Es hat gezeigt, dass es richtig war, gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts in Berufung zu gehen. Festgestellt wurde nun die Bürgschaftsverpflichtung der Gemeinde für die Klinik Reichenbach gegenüber dem Kommunalen Versorgungsverband. Diese Verpflichtung wurde seinerzeit Anfang der 80er Jahre unter dem damaligen Bürgermeister Albrecht Glaser nicht eindeutig gekündigt. Eine Bürgschaftsverpflichtung für die Kliniken in Bad Herrenalb und Dobel besteht entgegen dem Ersturteil eindeutig nicht. Nun gilt es, von Seiten des Versorgungsverbandes genaue etwaige Forderungs-Beträge darzulegen. Hier besteht noch umfangreicher Klärungsbedarf, der sicher noch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

(Jens Puchelt, Fraktionsvorsitzender)
 

 

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